Reiserecht

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, auf die wir uns verdientermaßen schon lange im Vorfeld freuen.
Umso ärgerlicher, wenn sich unsere Erwartungen nicht erfüllen:

  • eine Baustelle neben oder sogar in der Hotelanlage
  • kurzfristige Umbuchungen ohne Ihr Wissen, Hotelzimmer, die nicht sauber sind
  • zugesicherte Serviceleistungen, die nur teilweise oder überhaupt nicht erbracht werden


Im Falle solcher Reisemängel steht den meisten Betroffenen immerhin ein finanzieller Ausgleich zu. Aber: Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche auf Schadenersatz nicht.
Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Darunter fallen im Einzelnen:

  • Abschluss von Reiseverträgen
  • Reiserücktritt
  • Stornohaftung
  • Minderung bzw. Schadensersatz