Der Bereich des Agrarrechts ist derzeit rechtsanwaltlich noch kaum abgedeckt.
Doch gerade Bayern ist ein Bundesland, welches immer noch stark landwirtschaftlich geprägt ist. Zahlreiche neue europäische Vorgaben verkomplizieren jedes Jahr das
Wirtschaften der Landwirte.
Aber nicht nur das, auch die extremen Wetterbedingungen in den vergangenen und wohl auch kommenden Jahren ziehen für die Landwirte immer mehr rechtliche Probleme nach sich.
Wie schon die ARGE Agrarrecht in Ihrer Zeitschrift veröffentlichte:
„Das Agrarrecht ist ein Feld mit Zukunft“.
Als Fachanwaltsanwärterin im Agrarrecht decke ich für Sie die folgenden Bereiche ab:
- Landpachtrecht (insbesondere Landpachtverträge)
- Produkthaftungsrecht (insbesondere in Bezug auf Hofläden)
- Wein-, Forst-, und Fischereirecht
- Jagdrecht (insbesondere Wildschadensersatzansprüche)
- Agrarspezifisches Erbrecht
- Agrarspezifisches Steuerrecht
- Agrarförderrecht (insbesondere Cross-Compliance Verpflichtungen)
- Immissionsschutzrecht
- Flurbereinigungsverfahren
- Recht der erneuerbaren Energien
- Tierschutz, Tierseuchen, Tierzucht
- Sortenschutz- und Saatgutverkehrsrecht, Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht
- Mediation im landwirtschaftlichen Bereich
In all diesen Angelegenheiten dürfen Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
Herr Joachim Netz ist der Herausgeber des Praxis Kommentars zum Grundstücksverkehrsgesetz, er hält interessante Vorträge rund um dieses Thema, diese können auch als Fachanwaltsfortbildungskurs / 11,5 Stunden oder als Schulung für Verwaltungsangestellte verwendet werden, das Angebot findet sich hier: https://www.service-agrarrecht.de/seminare-2019/