Vorsorgerecht

Sie haben noch keine Vorsorgedokumente erstellen lassen? Oder sie haben zwar Vorsorgedokumente errichtet, allerdings liegt dies bereits einige Zeit zurück?

Sie sollten zum einen unbedingt festlegen, wen sie für den Fall der Fälle bevollmächtigen möchten. Werden Sie auf Grund eines tragischen Unfalls geschäftsunfähig, so ist es unerlässlich, dass sich Jemand um ihre privaten und beruflichen Angelegenheiten kümmert. Dies kann die gewählte Person aber nur dann, wenn sie in einem Zeitpunkt in dem sie noch geschäftsfähig waren, eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen vom Gericht ein Betreuer bestellt. Dieser Betreuer ist eine völlig fremde Person, dies gilt es unbedingt zu vermeiden, in dem man frühzeitig vorsorgt.

Ein lückenloses Vorsorgepaket besteht stets aus drei Teilen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Wichtig ist auch, dass Vorsorgedokumente immer wieder auf ihre Aktualität hin überprüft werden müssen. Gerade in den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber in diesem Bereich immer wieder Änderungen vorgenommen, die sehr weitreichend sind. Vor allem bezüglich der Vorsorgevollmacht reicht es nicht aus dem Bevollmächtigen eine sogenannte „Generalvollmacht“ einzuräumen. Die Befugnisse des Bevollmächtigten müssen im Detail dargelegt werden. Auch im Bereich der Patientenverfügung ist äußerste Sorgfalt geboten. Bloße Formular zum ankreuzen genügen der gesetzlichen Lage nicht.

Wann greift welche Verfügung, was wird mit welcher Verfügung genau geregelt? Sie wünschen eine Beratung in diesem Bereich? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder lassen Ihr Vorsorgepaket direkt bei uns erstellen.